AGB & Widerruf

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN | MASSWERK – HolzDesign

1. Grundsätzliches
Es gilt deutsches Recht. Die AGB gelten unabhängig davon, ob wir als Auftragnehmer oder Auftraggeber Vertragspartei werden. Unseren AGB entgegenstehenden, abweichenden Bedingungen des Kunden oder Lieferanten wird widersprochen. Die AGB gelten nicht bei Vergaben nach VOB/A oder VOL/A.

2. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieser AGB und der zugrundeliegenden Werkverträge ist die Durchführung folgender handwerklicher Leistungen durch die Auftragnehmerin
„MASSWERK – HolzDesign“:

  • Küchenmontage
  • Möbelmontage
  • Einbau von genormten Fertigbauteilen (z. B. Carport, Gartenhaus, Garage)
  • Aufbereitung von Gebrauchtmöbeln (keine Restauration)
  • Kleinreparaturen an Möbeln und Küchen
  • Sonstiges, wie im Werkvertrag festgehalten

3. Auftragsannahme und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Auftraggeber unser Angebot annimmt und wir diesen Auftrag mittels einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch einen von beiden Parteien unterzeichneten Werkvertrag bestätigen. Weicht der Auftrag des Auftraggebers von unserem Angebot ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande. Der Ausführungszeitraum, einschließlich Beginn und voraussichtlichem Ende der Arbeiten, wird in der Auftragsbestätigung oder im Werkvertrag festgelegt.

4. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung erfolgt auf Basis eines Festpreises. Es wird eine Vorauszahlung in Höhe von 30 % der Gesamtsumme des Auftrages fällig. Diese ist unmittelbar nach Auftragserteilung und Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug (rein netto) zu zahlen. Nach erfolgter Abnahme des Auftrages wird die Schlussrechnung über die verbleibenden 70 % der Auftragssumme gestellt. Diese ist innerhalb von 7 Tagen rein netto zu begleichen. Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, können wir für Teilleistungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen eine Abschlagszahlung verlangen.

Sonderregelung für Kleinaufträge:
Bei Kleinaufträgen wird der Rechnungsbetrag rein netto sofort nach Abschluss der Arbeiten fällig. Zahlungsmittel: Zahlungen können per SEPA-Banküberweisung, Kartenzahlung (alle gängigen Kredit- und EC-Karten wie Visa, Mastercard etc.) oder in bar erfolgen. Kleinunternehmerregelung: Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

5. Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Eventuelle Mängel werden im Abnahmeprotokoll dokumentiert. Ohne schriftliche Abnahme gilt das Werk 7 Tage nach Mitteilung über Fertigstellung als abgenommen (§ 640 BGB). Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber einmal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt zwölf Werktage nach Zugang der Aufforderung ein.

6. Gewährleistung und Haftung

  • 6.1 Gewährleistung
    Die Auftragnehmerin leistet Gewähr gemäß § 634 BGB für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten. Die Gewährleistungsdauer beträgt:
    • 2 Jahre ab Abnahme für Küchen- und Möbelmontage.
    • 2 Jahre ab Abnahme für Kleinreparaturen.
    • 2 Jahre ab Abnahme für die Aufbereitung von Gebrauchtmöbeln.
    • 5 Jahre ab Abnahme für den Einbau von genormten Baufertigteilen wie Carports, Gartenhäusern und Holzgaragen.
      Die Frist beginnt mit der schriftlichen Abnahme.

      Sonderregelung für B2B-Kunden: Bei Verträgen mit Unternehmern, die keine Bauleistung betreffen, beträgt die Gewährleistung ein Jahr. Bei Reparaturarbeiten, die keine Bauleistung darstellen, gilt eine Verjährung der Gewährleistung von einem Jahr ohne Rücksicht auf die Person des Vertragspartners.
  • 6.2 Umsetzung der Gewährleistung
    Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nachbesserung. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
  • 6.3 Ausschluss der Gewährleistung
    Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Nutzung , eigenmächtigen Veränderungen durch Dritte und natürlichen Abnutzungserscheinungen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig
  • verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
  • 6.4 Haftung
    Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Für Lieferverzögerungen oder Mängel bei Fremdbauteilen (z. B. Bausätze) wird keine Haftung übernommen.
  • 6.5 Freiwillige Garantie
    Die Auftragnehmerin bietet derzeit keine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie. Sollte dies in Einzelfällen vereinbart werden, bedarf dies der schriftlichen Form.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Zugang zur Baustelle muss gewährleistet sein. Strom und Wasser sind kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Bei Bausätzen muss die vollständige Lieferung vor Arbeitsbeginn vorliegen. Beim Anliefern setzen wir voraus, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen passierbar und gegen Beschädigung geschützt sein. Wird die Ausführung unserer Arbeiten oder der von uns beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtkosten) in Rechnung gestellt.

8. Rücktritt und Kündigung
Vorzeitige Kündigung durch den Auftraggeber ist nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 648 BGB) möglich. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig berechnet. Kündigt der Auftraggeber gemäß §648 BGB den Werkvertrag, so sind wir berechtigt, 10 % der Gesamtauftragssumme bzw. 10 % der Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil der Leistung als Schadensersatz zu verlangen. Bei entsprechendem Nachweis können wir auch einen höheren Betrag geltend machen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände unverzüglich in Textform anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

10. Eigentums- und Urheberrecht
An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.

11. Schlussbestimmungen
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollte eine Klausel dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Rest unberührt. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen. Wir sind weder bereit noch zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz unseres Unternehmens.

12. Widerrufsbelehrung

12.1 Kein Widerrufsrecht bei individuell gefertigten Waren
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Auftraggeber maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind. Dies gilt insbesondere für individuell geplante und gefertigte Möbel oder komplette Wohnwelten.

12.2 Widerrufsrecht bei reinen Dienstleistungen
Für Verträge, die ausschließlich die Erbringung von Dienstleistungen betreffen – wie beispielsweise Aufmaß- oder Beratungstermine – räumt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss ein.

12.3 Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Auftraggeber zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Auftragnehmerin mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und der Auftraggeber gleichzeitig bestätigt hat, dass ihm bekannt ist, dass er durch diese Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert.

Stand: 01.01.2025